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Definitionen > Enquete-Kommision 12. Bundestag |
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Veranlassung Definitionen Nord-Süd-Kommission Brundtland-Report Agenda 21 Meadows et al. (1992) Enquete-Kommision 12. Bundestag Weltbevölkerungskonferenz WBGU Institut Zukunftsstudien... Lissabonner Aktionsplan Birnbacher; Schicha (1996) Eblinghaus; Strickler (1996) Faktor 10 Faktor 4 Koalitionsvertrag Bund (1997) FDP-Umweltprogramm (2002) Hamburger Erklärung Bundesministerium Umwelt... Enquetekommission 13. Bundestag Petschow, U. (1998) Inst. f. Regionale Studien in EU Bossel, H. Bundesregierung (1999) Friedrich Ebert Stiftung Wege in eine Nachhaltige Zukunft FU Berlin (1999) Altner, G. (1999) 14. Bundestag: N.-strategie SPD Leitbild Nachhaltigkeit 2000 Evangelische Kirche in D. (2000) ECOS, Schweiz (2001) Akad. f. Technikfolgenabsch. BW Akad. f. Umweltaufklärung R.-Pf. Verband Chemische Industrie SRU, 2002 Geschichte Ziele Akteure Indikatoren Über das Lexikon
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Enquete-Kommission des 12. Deutschen Bundestages, 1993"Aus der so verstandenen Forderung nach Erhalt des natürlichen Kapitalstocks lassen sich nun auf einer ersten operativen Ebene folgende grundlegende Regeln, auch Managementregeln genannt, für den Umgang mit Stoffen formulieren. Angelehnt an die Formulierungen des Zwischenberichts (Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt", 1993, 925 f.) lauten diese Regeln: (1) Die Abbaurate erneuerbarer Ressourcen soll deren Regenerationsraten nicht überschreiten. Dies entspricht der Forderung nach Aufrechterhaltung der ökologischen Leistungsfähigkeit, d.h. (mindestens) nach Erhaltung des von den Funktionen her definierten ökologischen Realkapitals. (2) Nicht-erneuerbare Ressourcen sollen nur in dem Umfang genutzt werden, in dem ein physisch und funktionell gleichwertiger Ersatz in Form erneuerbarer Ressourcen oder höherer Produktivität der erneuerbaren sowie der nicht-erneuerbaren Ressourcen geschaffen wird. (3) Stoffeinträge in die Umwelt sollen sich an der Belastbarkeit der Umweltmedien orientieren, wobei alle Funktionen zu berücksichtigen sind, nicht zuletzt auch die "stille" und empfindlichere Regelungsfunktion. In Ergänzung zu diesen bereits im Zwischenbericht formulierten grundlegenden Regeln einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung ist als vierte Regel zu ergänzen: Das Zeitmaß anthropogener Einträge bzw. Eingriffe in die Umwelt muss im ausgewogenen Verhältnis zum Zeitmaß der für das Reaktionsvermögen der Umwelt relevanten natürlichen Prozesse stehen." (...) "Die grundlegenden Regeln machen die fundamentale Bedeutung des Leitbildes einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung für den Umgang mit Stoffen deutlich.“ Zur Enquete-Kommission des 12. Deutschen Bundestages - "Schutz des Menschen und der Umwelt - Wege zum nachhaltigen Umgang mit Stoff- und Materialströmen" - geht es hier. |
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