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Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, CITES

Die Wale waren die ersten Tiere, bei denen die Bedrohung ihrer Existenz als Tierfamilie zu Maßnahmen führte (Internationale Konvention zur Regelung des Walfangs 1946). Durch Raubbau an den Beständen und Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie gezielte Jagd für den Handel mit lebenden oder toten Exemplaren oder aus ihnen gewonnenen Produkten vergrößerte sich die Zahl der gefährdeten Tierarten in den 60er und 70er Jahren explosionsartig.

Es dauerte lange, bis sich die internationale Staatengemeinschaft auf ein gemeinsames Vorgehen zum Schutz der insbesondere durch den Handel bedrohten freilebenden Tiere und Pflanzen einigen konnte.

So wurde das Washingtoner Artenschutzübereinkommen am 3.3.1973 durch 10 Staaten unterzeichnet und trat 1975 in Kraft. Mittlerweile haben mehr als 120 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet, Deutschland bereits 1976.

Ziel des „Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen“ (CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) war die Kontrolle bzw. das Verbot des gewerbsmäßigen Handels mit Exemplaren gefährdeter Arten freilebender Tiere und Pflanzen; auch der Erwerb entsprechender Andenken (Elfenbein) fällt hierunter.

Das Artenschutzübereinkommen listet bedrohte Arten in drei „Anhängen“ mit unterschiedlicher Bedrohungsstärke:

  • Anhang I: unmittelbar von der Ausrottung bedrohte Pflanzen und Tiere (z.B. Fischotter, Tiger, Pandabär, Afrikanischer Elefant, ...); der Handel mit ihnen unterliegt einer „besonders strengen Regelung“ und ist z.B. in Deutschland gänzlich verboten.
  • Anhang II: Arten, deren Überleben gefährdet ist (Flusspferd, Kranich, Kolibri, ...); bei ihnen ist ein kontrollierter Handel mit Ausfuhrdokumenten erlaubt.
  • Anhang III: Arten, die ein Staat für sein Gebiet als gefährdet erklärt (z.B. Nasenbär in Uruguay); diese Arten dürfen nur mit Ausfuhrdokumenten gehandelt werden.

Auf verschiedenen Konferenzen wurden Verbote bzw. Beschränkungen beschlossen, oftmals gegen den Widerstand der wirtschaftlich betroffenen Staaten. So erfolgte 1989 ein weltweites Handelsverbot für Elfenbein, 1992 wurde der Handel mit Tropenhölzern verboten (z.B. brasilianisches Rosenholz) bzw. beschränkt (Mahagoni).

Der Schutz weniger „prominenter“ Arten, insbesondere solcher, die nicht für einen Handel von Interesse sind, erhielt erst Jahre später neue Impulse auf internationaler Ebene.

Die letzte Vertragsstaatenkonferenz fand vom 3.-15.11.2002 in Santiago (Chile) statt (COP-12). Es wurden insgesamt elf Resolutionen verabschiedet, darunter eine zum Schutz von und Handel mit asiatischen Wildkatzen einschließlich Tiger, zum Schutz und Management von Haien sowie Schutz von und Handel mit Stör und Löffelstör. COP-13 wird voraussichtlich in Thailand im Jahr 2004 stattfinden.

Eine Zusammenfassung (englisch) über Verlauf der COP-12 und die wichtigsten Ergebnisse bietet das International Institute for Sustainable Development (IISD) im Earth Negotiations Bulletin als

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