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Akteure > Wirtschaft |
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WirtschaftIn Kapitel 30 der Agenda 21 wird die zentrale Rolle der Privatwirtschaft für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung eines Landes ausführlich gewürdigt („Stärkung der Rolle der Privatwirtschaft“). Die Privatwirtschaft, einschließlich der sie vertretenden Verbände wird als wichtige gesellschaftliche Gruppe für die Umsetzung der Agenda 21 anerkannt. „30.1 Die Privatwirtschaft einschließlich transnationaler Unternehmen spielt eine zentrale Rolle in der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung eines Landes. Stabile politische Rahmenbedingungen geben der Privatwirtschaft Möglichkeiten und Anstöße zu einem verantwortungsbewussten und effizienten Handeln und zur Verfolgung längerfristig ausgerichteter Strategien. Höherer Wohlstand, ein vorrangiges Ziel des Entwicklungsprozesses, entsteht vor allem durch die wirtschaftlichen Aktivitäten der Privatwirtschaft. Sowohl große als auch mittlere und kleine Wirtschaftsunternehmen im formellen ebenso wie im informellen Sektor schaffen wichtige Handels-, Beschäftigungs- und auch Existenzsicherungsmöglichkeiten. Die Wahrnehmung unternehmerischer Möglichkeiten durch Frauen trägt zu deren beruflicher Weiterentwicklung bei, stärkt ihre Rolle in der Wirtschaft und verändert das soziale System. Die Privatwirtschaft einschließlich transnationaler Unternehmen und die sie vertretenden Verbände sollen gleichberechtigte Partner bei der Umsetzung und Bewertung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Agenda 21 sein“, heißt es in der Agenda 21. Die von der Privatwirtschaft ausgehenden Entwicklungsimpulse sollen einen auch ökologisch nachhaltigen Charakter aufweisen. Darum enthält die Agenda 21 in Kapitel 30 und ergänzend auch in Kapitel 34 (zum Technologietransfer) verschiedene Maßnahmen zur "Förderung einer umweltverträglichen Produktion sowie zur Förderung einer verantwortungsbewussten Unternehmerschaft", u.a:
In der Umsetzung ist in erster Linie die Privatwirtschaft selbst gefordert. Der Staat, so die Agenda 21, muss dafür jedoch angemessene Rahmenbedingungen und Anreize schaffen. Wichtiger Vorläufer für das Kapitel 30 der Agenda 21 war die 2. Weltindustriekonferenz für Umweltmanagement (WICEM II), die im April 1991 eine von der Internationalen Handelskammer (ICC) vorgeschlagene "Charta für eine langfristig tragfähige Entwicklung“ (Business Charter for Sustainable Development) verkündete. Die Charta enthält 16 Grundsätze des Umweltmanagements, das für die Wirtschaft wichtiger Bestandteil jeder langfristig tragfähigen Entwicklung ist. So wurde die Privatwirtschaft u.a. verpflichtet, zum Transfer umweltfreundlicher Technologien und Managementmethoden beizutragen. In der Einführung heißt es: Im Folgenden werden vertiefter betrachtet:
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